Bildung ist nicht Wissen, sondern Interesse am Wissen.

— Hans Margolius

Förderungsmöglichkeiten

Es gibt sehr vielfältige Möglichkeiten, um für eine berufliche Weiterbildung eine Förderung zu erhalten. Um die für Sie optimale Variante zu finden, beraten wir Sie gern persönlich.

Sie erreichen uns telefonisch unter 0351 86260 150. Wir können auch gern einen Beratungstermin in unserem Bildungszentrum (Lockwitzer Str. 15, 01219 Dresden) vereinbaren.

  1. Weiterbildung in der Arbeitslosigkeit (Bezug von ALG I oder ALG II)

Zur Feststellung, ob für Sie eine Weiterbildung notwendig und möglich ist, wenden Sie sich bitte frühzeitig zur Beratung an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit/Jobcenter. In dieser Beratung werden Ihre Fragen geklärt und die Voraussetzungen für eine Förderung geprüft.

Bildungsgutschein

Liegen die Voraussetzungen für eine Förderung vor, können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Dieser enthält das Bildungsziel bzw. die Qualifizierungsinhalte, sowie die Weiterbildungsdauer. Mit diesem Gutschein können Sie bei einem nach AZAV zertifizierten Bildungsträger Ihre Weiterbildung beginnen.

Gern können Sie sich bei uns individuell beraten lassen und Ihr maßgeschneidertes Angebot direkt mitnehmen.

… zum Merkblatt 6 Agentur für Arbeit  (PDF)

Im Bildungsgutscheinverfahren gibt es auch verschiedene Sonderformen:

IFlaS (Initiative zur Flankierung des Strukturwandels) … zur Agentur für Arbeit

WeGebAU (Weiterbildungsförderung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer im Unternehmen) … zur Agentur für Arbeit

 

  1. Weiterbildung nach dem Wehrdienst

Der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr (BFD) fördert für ausscheidende Zeitsoldaten eine Weiterbildung. Die Länge der Weiterbildung und die Förderhöhe ist abhängig von der Länge der Bundeswehrzugehörigkeit. Einen Ansprechpartner dazu finden Sie in Ihrem zuständigen Mitarbeiter beim Berufsförderungsdienst der Bundeswehr.

Dienstzeitende

  1. Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds

Weiterbildungsscheck – betrieblich

Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die
Qualifizierung muss durch einen externen Bildungsdienstleister realisiert
werden.
Antragsberechtigt sind kleine und mittelständige Unternehmen oder
Selbständige mit Sitz in Sachsen.

Der Antrag ist vor der Anmeldung zur Maßnahme bei der SAB zu stellen.

www.sab.sachsen.de

Weiterbildungsscheck – individuell

Die Förderung umfasst die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die
Qualifizierung muss durch einen externen Bildungsdienstleister realisiert
werden. Die Antragsteller werden in drei Personengruppen untergliedert:

  • Arbeitnehmer und Beschäftigte
  • Arbeitslos gemeldete Nichtleistungsempfänger, Wiedereinsteigende
    einschließlich Berufsrückkehrende
  • Auszubildende, Berufsfachschüler sowie geringfügig Beschäftigte

Der Antrag ist vor der Anmeldung zur Maßnahme bei der SAB zu stellen.

www.sab.sachsen.de

  1. Weiterbildung für Arbeitnehmer

Als Arbeitnehmer gibt es auch verschiedene Möglichkeiten, um für eine berufliche Weiterbildung eine Förderung zu erhalten.

Bildungsprämie

Den Prämiengutschein für Ihre Weiterbildung erhalten Sie in einer Beratungsstelle. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unter 0800 2623000.

www.bildungspraemie.info

 

Aufstiegs-BaföG

Das Meister-BaföG kann nur für eine Aufstiegsfortbildung genutzt werden. Die Förderung ist für die Kosten der Maßnahme und, bei Vollzeitmaßnahmen, für Kosten des Lebensunterhalts möglich. Sie besteht aus einem Darlehens- und einem Zuschussanteil.

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme in Sachsen bei der IHK zu stellen.

www.aufstiegs-bafoeg.info

 

  1. Weiterbildung über den Rententräger

Auch über die Deutsche Rentenversicherung ist eine berufliche Weiterbildung möglich.

Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren zuständigen REHA-Berater.

www.deutsche-rentenversicherung.de